Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Nutzungsänderung – Errichtung eines Bio-Ladens im Keller des Wohnhauses) auf FlNr. 1124/11, Gemarkung Ampfing, wird erteilt.
2. Ebenso wird das Einvernehmen zur Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB und Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt.
3. Der zusätzliche Stellplatz für den Laden ist zu kennzeichnen.